

allgemeine geschäftsbedingungen
1.Vorbemerkungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferanten, Leistungen und Angebote der Andras Ebner Transporte & Möbelmontage & Umzüge Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt, gelten im Übrigen die Bedingungen der VOB, ADSp, des BGB und des HGB.
1.2.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden bedürfen, um Vertragsbestanteil zu werden, unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
1.3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
1.4.
Abweichungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1.
Aufträge zu Lieferungen und Montage werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich angenommen.
2.2.
Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
2.3.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Maß- und Mängelangaben. Er hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Angaben zu überprüfen und festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von drei Arbeitstagen uns mitzuteilen.
3. Preise und Leistungen
3.1.
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart – ab Werk (ohne Fracht, Versand, Verpackung). Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Lohn- und die Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt.
3.2.
Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten, insbesondere Nebenabreden, sind einschließlich etwaige Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß Stundennachweisen zu bezahlen.
4. Lieferung und Montage
4.1.
Die mit der Bestätigung angegebene Lieferzeit ist nach vorliegenden Aufträgen ermittelt. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt unter anderem voraus: Störungsfreien Betriebsablauf, keine außerbetrieblich auftretenden Ereignisse, die Einfluss auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen, bei Einhaltung der Verpflichtung seitens des Kunden. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse.
4.2.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
4.3.
Bei Lieferung mit Montage hat der Kunde sicherzustellen, dass alle hierfür erforderlichen Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und Stromanschlüsse ect.) gewährleistet und Vorarbeiten soweit fertig gestellt sind, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der Montage ein, so hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen.
4.4.
Bei Lieferverzug ist vom Kunden ein Nachlieferfrist zu gewähren.
4.5.
Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht gefertigt wurden, sind wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme erfolgt Einlagerung auf Kosten des Kunden.
5. Anwendbares Recht
Lieferungen und Montage im Ausland unterliegen deutschem Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
6. Gerichtsstand
Für gerichtliche Auseinandersetzungen, gleich welcher Art, ist das an unserem Sitz ansässige Amts- bzw. Landgericht zuständig.
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