Umzugsversicherung

 

Gut zu wissen!
Bei Privatumzügen sind Schäden im Normalfall nicht gedeckt und müssen gegebenenfalls von der privaten Haftpflicht übernommen werden. Dies ist, gerade wenn man mit privaten Helfern umzieht, nicht unbedingt wünschenswert.

 

Wir als Umzugsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Versicherung für von uns verursachte Schäden abzuschließen. Für diese sogenannte Grundhaftung arbeiten wir seit Jahren mit der Helvetia zusammen. Der Wert der Grundhaftung beläuft sich bei Umzügen auf € 620 pro Kubikmeter.

 

Kleintransporter werden bei uns nur mit Fahrer vermittelt, sodass dann automatisch wieder die Grundhaftung greift.

 

Schäden, die aufgrund sogenannter unabwendbarer Ereignisse (Unfall durch Dritte, Blitzeis oder ähnliches) entstehen, sind durch die Grundhaftung nicht mit abgedeckt. Zudem ist nur der sogenannte Zeitwert, nicht der Wiederbeschaffungswert versichert.

 

Sollten Sie dies wünschen, so beraten wir Sie gerne bei dem Abschluss einer zusätzlichen Transportgutversicherung.

 

Grundsätzlich müssen eventuell entstandene Schäden fristgerecht und schriftlich gemeldet werden (spätestens einen Tag nach dem Umzug, am besten unverzüglich). Nicht offen ersichtliche Schäden müssen bis spätestens 14 Tage nach dem Umzug gemeldet werden.

 

Sprechen Sie uns an – gerne erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Angebot

 

PDF Formulare zum Download